Stadionordnung
Stadionordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EHC München Spielbetriebs GmbH
für den Verkauf von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) und Stadionordnung für den Besuch von Spielen der EHC München Spielbetriebs GmbH.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Stadionordnung für den Besuch von Spielen der EHC München Spielbetriebs GmbH sind wesentliche Inhalte des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten, Einzelkarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen, die von der EHC München Spielbetriebs GmbH erteilt werden.
§ 2 Zugang zu den Veranstaltungen
§ 3 Regelung bei ermäßigten Karten
§ 7 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
§ 9 Verlust der Eintritts- oder Dauerkarten
§ 1 Geltungsbereich
Grundlage der Stadionordnung sind die Hallenordnung der Olympia-Eishalle sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EHC München Spielbetriebs GmbH, die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe der Karten verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung der Hallenordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.
§ 2 Zugang zu den Veranstaltungen
Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller Heimspiele der EHC München Spielbetriebs GmbH im Olympia-Eisstadion im Rahmen der Hauptrunde der Deutschen Eishockey Liga (DEL) der entsprechenden Saison. Dauerkarten beinhalten zudem die Berechtigung, mögliche Freundschaftsspiele im Olympia-Eisstadion zu besuchen.
Der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen, von der EHC München Spielbetriebs GmbH oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Eintrittskarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Der Besucher hat nur Anspruch auf den auf der Eintrittskarte vermerkten Platz.
Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigungen jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.
§ 3 Regelung bei ermäßigten Karten
Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Dauerkarte. Bei Tageskarten ist der Veranstaltungstag entscheidend für die Gültigkeit der Ermäßigung. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt.
Die Ermäßigung gilt für Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre), Vollzeitschüler (bis 27 Jahre), Auszubildende/Berufsschüler (bis 27 Jahre), Grundwehrdienst/Zivildienstleistende, Rentner, Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung) mit jeweils aktuellen Ausweisen, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose (jeweils gegen Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 1 Monat ist), Vereinsmitglieder, Vollzeitschüler von 16 bis 19 Jahren (für die Dauerkarte) sowie für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (bei Einzel und Dauerkarten). Kinder bis einschließlich 5 Jahre benötigen eine Kleinkindkarte ohne Sitzplatzanspruch, diese sind im EHC-Fanstore und in der Geschäftsstelle zu erwerben.
Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.
§ 4 Eingangskontrolle
Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Einzel- oder Dauerkarte) oder andere Zugangsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Die Eintrittskarte (Tages- und Dauerkarte) verliert beim Verlassen des Stadions während eines Spieltages ihre Gültigkeit.
Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten des Stadions gehindert werden.
Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 5 Verbote
Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
* alkoholische Getränke aller Art;
* gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;
* Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;
* Tiere;
* rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
* Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1 Meter lang ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen)
Die EHC München Spielbetriebs GmbH sowie das von der EHC München Spielbetriebs GmbH autorisierte Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des von der EHC München Spielbetriebs GmbH autorisierten Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
Weiterhin ist es im Stadionbereich verboten:
* Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen;
* Foto, Film, Video und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;
* das Stadiongelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.
Die EHC München Spielbetriebs GmbH übt während ihrer Spiele in der Olympia-Eishalle das Hausrecht aus. Sie ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet, auf Weisung der EHC München Spielbetriebs GmbH, der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.
§ 6 Sanktionen
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung kann
* dem Besucher der Zutritt zum Stadionbereich verweigert werden;
* der Besucher aus dem Stadionbereich verwiesen werden;
* sowie ein Hausverbot erteilt werden.
Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen können zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen.
§ 7 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Die EHC München Spielbetriebs GmbH leistet keine Gewähr für die Einhaltung öffentlicher Spielpläne. Termine, Anfangzeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Internet-Website der EHC München Spielbetriebs GmbH (www.redbullmuenchen.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.
§ 9 Verlust der Eintritts- oder Dauerkarten
Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust von Dauerkarte ist unverzüglich der EHC München Spielbetriebs GmbH zu melden. Die Kosten für die Ausstellung von Ersatzdauerkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte sind durch den Karteninhaber zu tragen.
Fansprecher
Kontakt zu Andi und Sanny
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Fansprecher im Fanforum: www.nordkurve-muenchen.org